Professionelle Kompetenz, Erfahrung und
sensibles Einfühlungsvermögen

Wir werden seit jeher geschätzt für die Unterstützung unserer Klienten
und unsere ausgeprägt mandantenorientierte Arbeitsweise.
Das zeichnet unsere Kanzlei seit ihrer Gründung aus.

Das Spezialgebiet Familienrecht

Das Familienrecht wird vertreten durch Fachanwältin Iris Brückner, die auf mehr als 15 Jahre erfolgreiche Anwaltstätigkeit zurückblickt: "Gerade im Familienrecht ist es wichtig, dass meine Mandanten mir ganz besonderes Vertrauen entgegenbringen. Ich erarbeite kreative Lösungen, die für die jeweilige Situation maßgeschneidert sind und schaffe eine tragfähige Basis für die Zukunft. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, setze ich die Ansprüche meiner Mandanten vor Gericht durch, wobei auch hier häufig ein Kosten sparender Vergleich geschlossen werden kann.“

Persönliche und individuelle Beratung

Für alle Mitarbeiter/-innen unserer Kanzlei ist die persönliche und freundliche Betreuung und Beratung eine Selbstverständlichkeit. Wir nehmen uns für Ihre Probleme Zeit – dies gilt sowohl für den gerichtlichen als auch außergerichtlichen Bereich. Bei unseren individuellen und persönlichen Beratungen informieren wir uns präzise und detailliert über Ihr Anliegen und erläutern anschließend die Mittel der weiteren Vorgehensweise bzw. die Aussichten eines möglichen Rechtsstreits. Vorangestellte Formalitäten gibt es nicht, denn das persönliche Gespräch zu Beginn einer möglichen Zusammenarbeit steht für uns im Vordergrund.

Als besondere Leistung bieten wir Ihnen - neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit - zusätzlich


  • Die Beratung im Anschluss an eine Mediation

    Um die Ergebnisse der Einigung durch eine Mediation auf ihre rechtliche Durchführbarkeit sowie Vor- und Nachteile bzw. die Ausgewogenheit zu prüfen, empfehlen die Regeln der Mediation eine Einzelberatung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt. Wir bieten Ihnen diese Beratung, die ausdrücklich vertragserhaltenden Charakter haben, an. Unser Ziel ist dabei nicht, wieder Streit in die Sache zu bringen, sondern die Leistung der Beteiligten und Mediatoren zu würdigen und auf ein rechtlich solides Fundament zu stellen.

    Was ist eine Mediation?
    Eine Mediation dient dazu, Konflikte zwischen Partnern zu vermeiden bzw. beizulegen. Sie ist freiwillig und hat eine Vereinbarung zum Ziel, die den Bedürfnissen und Interessen der Partner entspricht. Der Mediator strukturiert und moderiert dieses Verfahren und trägt so zur Einigung bei.

  • Die Beratung für zwei

    Eine zunehmende Zahl an Ehepartnern die sich trennen, möchten nicht vor Gericht bzw. überhaupt nicht streiten. Für diese Zielgruppe bieten wir eine anwaltliche Beratung für beide Parteien an. Der wesentliche Unterschied zu einer Mediation liegt darin, dass wir konkrete Lösungsvorschläge und -möglichkeiten erarbeiten können, was im Rahmen einer Mediation nicht möglich ist. Es geht also konkret um Lösungen, die durch einen Kompromiss erreicht und von beiden Seiten getragen werden. Erfahrungsgemäß sind die auf diesem Wege erreichten Einigungen haltbar und kommen den Vorstellungen aller Beteiligten am besten entgegen.

    Diese Beratungen bieten wir Ihnen auch außerhalb der Kanzleiräumlichkeiten an, um eine möglichst konstruktive und entspannte Atmosphäre zu schaffen.

    Der Ablauf

    • Erstgespräch – Rahmenvereinbarungen (Umfang, Zeiten, Honorar etc.) in der Kanzlei in Hamburg
    • Paritätische Anhörung der Positionen
    • Erarbeitung problemzentrierter Lösungen mit ausführlicher Erläuterung der jeweiligen Vor- und Nachteile
    • Vorschlag einer Einigung mit optionaler Möglichkeit, das Erreichte durch notariellen Vertrag wirksam zu besiegeln

    Bitte beachten Sie! Wenn die Ehegatten bereits von uns gemeinsam beraten worden sind, dürfen wir in dieser Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt den einen gegen den anderen vertreten. Das gilt sowohl für tatsächlich streitige als auch für unstreitige Fragen. Das bedeutet, dass im konkreten Scheidungsfall einer der beiden einen anderen Rechtsanwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragen muss. Wenn eine Gesamteinigung durch einen Notarvertrag vorliegt, ist eine anwaltliche Vertretung des anderen Ehegatten nicht mehr notwendig. Das Vertretungsverbot wirkt auch dann, wenn eine Einigung scheitert, selbst in diesem Fall kann keiner der beiden Ehegatten eine weitere Vertretung durch uns in Anspruch nehmen.