Ihr Recht in den erfahrenen Händen
einer erfolgreichen Spezialistin.

Hohe Spezialisierung und die Erfahrung einer traditionsreichen Kanzlei
sind die Garanten für eine erfolgreiche Mandatsführung - immer
auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung.

Rechtsanwältin Iris Brückner, Fachanwältin für Familienrecht (1968)

Rechtsanwältin Iris Brückner ist spezialisiert auf Familien- sachen und führt damit die Tradition einer Anwalts- familie weiter, deren Kanzlei bereits Ende der siebziger Jahre zu ihrem Bekanntheits- grad auf dem Gebiet des Familienrechts kam.

  • Korrespondenzsprachen englisch, französisch (für beide Sprachen verfügt sie über den Abschluss 'Fachspezifische Fremdsprachen- prüfung II' der Universität Passau).
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim DAV

  • 1996 Zulassung zur Anwaltschaft
  • 1999 Fachanwältin für Familienrecht
  • Ehescheidungsverfahren
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Partnerunterhalt (in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft)
  • Unterhalt von nichtehelichen Lebensgefährten
  • Güterrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz
  • Versorgungsausgleich
  • Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Trennung und Trennungsvereinbarungen
  • Vorbereitung von Eheverträgen, auch internationaler Art
  • Scheidungsvereinbarungen

1999 war Rechtsanwältin Brückner wohl eine der jüngsten Fachanwältinnen für Familienrecht, als sie mit 31 Jahren ihre Berechtigung zur Führung dieses Titels erhielt. Große Berufserfahrung, umfangreiches Fachwissen, ständige Fortbildung, Engagement und überzeugendes Auftreten begründen ihren heutigen Erfolg.